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Abgaswartung in der Schweiz

 

Verordnung des UVEK über Wartung und Nachkontrolle von Motorwagen betreffend Abgas- und Rauchemissionen, siehe: http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_437/index.html

 

 
Was ist eine vereinfachte Abgaswartung?
 
Die eigentliche Wartung bleibt bei der vereinfachten Wartung praktisch unverändert, hingegen entfällt die Messung der Abgase und somit die Benützung des Abgasmessgerätes. Dafür muss mit einem Diagnosegerät der OBD-Fehlerspeicher auf Einträge zu überprüft werden und allfällige  emissionsrelevante Defekte oder Störungen sind zu beheben. Auch bei der vereinfachten Abgaswartung bleibt die Wartung des Systems mindestens alle 24 Monate gesetzlich vorgeschrieben.

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